Aufgaben nach § 134 Gewerbeordnung
(1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst
- Beratung
- Verfassung von Plänen, Berechnungen & Studien
- Durchführung von Untersuchungen
- Überprüfungen & Messungen
- Ausarbeitung, Leitung, Überwachung & Abnahme von Projekten
- Prüfung der projektgemäßen Ausführung & projektbezogenen Rechnungen
- Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten
-Fachgebiet -Wildtierökologie & Wildtiermanagement-
Speziell
- Wild-/Jagdforschung (Erhebungen & Analysen unter Anwendung und Weiterentwicklung von innovativen Technikansätzen)
- Umsetzung von Forschungsprojekten sowie Evaluierungen mit Bund, Land, Gemeinden & Naturschutz- und Jagdinstitutionen
- Telemetriesysteme: Anwendung & Weiterentwicklung von GPS+NB-IoT, LoRaWAN Systemen inkl. Fang & Besenderungen von Schalenwild, Niederwild, Vögel
- Schadenserhebungen (in Flur+Wald, Wildschadens-Einfluss Monitoring nach WEM/BFW)
- Wildwarnsysteme für Straße & Bahn (Anwendung & Weiterentwicklung)
- Drohneneinsatz für Dichteschätzungen & Erhebungen (Drohnen-FS A1,A2,A3)
- Gutachten Erstellung (Umweltverträglichkeitsgutachten, wildökologische Gutachten)
weitere Leistungen – freies Gewerbe Vortragender
- Vortragstätigkeiten für jagdliche Weiterbildungen (Weiterbildungs-Seminare & Schulungen, JungjägerInnenkurse, Intensivkurse)
- wissenschaftliche & populärwissenschaftliche Vortragstätigkeiten